Sie wollen
Dann bekommen Sie von uns
Sie wollen
Dann bekommen Sie von uns
für z.B. Wand-, Decken- und Bodenöffnungen, Klimaanlagen- und Raumbelüftungssystemeinbau, Kanalverlegungen und Installationsrohrdurchführungen,…
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Dann erhalten Sie von mir
Wozu einen Energieausweis?
Durch Umsetzung der „EU-Gebäuderichtlinie“ besteht seit 1.1.2009 für Wohn- und auch Nicht-Wohngebäude im Rahmen der Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle die Verpflichtung, bei Neu-, Zu- oder Umbauten und umfassenden Sanierungen der Baubehörde einen Energieausweis vorzulegen.
Eine Vorlagepflicht besteht auch bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen (z.B. Wohnungen). Dem Käufer/Mieter/Pächter ist ein entsprechender Energieausweis vorzulegen.
Was ist der Energieausweis?
Was verdeutlicht der Energieausweis?
- Den Energiebedarf für haustechnische Anlagen (nur bei Nicht-Wohngebäuden)